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   OLG Bremen, 10.11.1982 - 2 W 71/82   

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https://dejure.org/1982,6663
OLG Bremen, 10.11.1982 - 2 W 71/82 (https://dejure.org/1982,6663)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.11.1982 - 2 W 71/82 (https://dejure.org/1982,6663)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. November 1982 - 2 W 71/82 (https://dejure.org/1982,6663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Prozesskostenhilfe; Wirksamkeit und Anfechtbarkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses; Maßgebendes Recht für die Bestimmung eines Unterhaltsanspruchs; Bestehen einer Vaterschaftsanerkennung sowie eines Anfechtungsrechts im Heimatland ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1600a, 1600f, 1600h
    Abstammungsrecht; Wirksamkeit und Anfechtung eines Vaterschaftsanerkenntnisses; Anwendung deutschen Rechts; maßgebendes Recht für die Bestimmung eines Unterhaltsanspruchs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 146/72

    Feststellung der Vaterschaft eines Ausländers

    Auszug aus OLG Bremen, 10.11.1982 - 2 W 71/82
    Nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, ist für die Feststellung der Vaterschaft (BGHZ 60, 247 ff mwN; 63, 219 ff) und für die Rechtswirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses (BGH NJW 1975, 1069; OLG Hamm FamRZ 1975, 52) seit der Einführung des § 1600a S. 2 BGB durch das Nichtehelichengesetz immer dann deutsches Recht maßgeblich, wenn dies das für die Unterhaltspflicht des Vaters maßgebende Recht ist (vgl. auch Heldrich in Palandt, BGB 41. Aufl.

    Die Vaterschaft ist eine einheitliche, und sie kann nur einheitlich festgestellt werden, wenn auch für die über die Unterhaltspflicht des Vaters hinausgehenden Rechtswirkungen zwischen unehelichem Kind und Vater die bisherigen Kollisionsregeln gelten, wonach sich diese Rechtsbeziehungen nach dem Heimatrecht des Vaters bestimmen, soweit nicht deutsches Recht anwendbar ist (BGHZ 60, 247, 253).

  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;

    Auszug aus OLG Bremen, 10.11.1982 - 2 W 71/82
    Nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, ist für die Feststellung der Vaterschaft (BGHZ 60, 247 ff mwN; 63, 219 ff) und für die Rechtswirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses (BGH NJW 1975, 1069; OLG Hamm FamRZ 1975, 52) seit der Einführung des § 1600a S. 2 BGB durch das Nichtehelichengesetz immer dann deutsches Recht maßgeblich, wenn dies das für die Unterhaltspflicht des Vaters maßgebende Recht ist (vgl. auch Heldrich in Palandt, BGB 41. Aufl.
  • BGH, 19.03.1975 - IV ZB 28/74

    Anerkennung der Vaterschaft durch einen Ausländer

    Auszug aus OLG Bremen, 10.11.1982 - 2 W 71/82
    Nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, ist für die Feststellung der Vaterschaft (BGHZ 60, 247 ff mwN; 63, 219 ff) und für die Rechtswirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses (BGH NJW 1975, 1069; OLG Hamm FamRZ 1975, 52) seit der Einführung des § 1600a S. 2 BGB durch das Nichtehelichengesetz immer dann deutsches Recht maßgeblich, wenn dies das für die Unterhaltspflicht des Vaters maßgebende Recht ist (vgl. auch Heldrich in Palandt, BGB 41. Aufl.
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